Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Denis Hegemann - Deutschland
Gültig ab 9. September 2015
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Beauftragungen von Denis Hegemann (nachfolgend "Auftragnehmer") im Hinblick auf Beratungs- und Supportleistungen im IT-Sektor durch einen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
2 Gegenstand des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Erbringung der im Beratungs- und Supportvertrag beauftragten Leistungen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber.
2.2 Vertragsgegenständliche Leistungen können – je nach konkreter Beauftragung – die folgenden Leistungen sein:
Die Unterstützung des Auftraggebers bei seiner Wahl von geeigneter Software (insbesondere Datenverarbeitungssoftware) und/oder Hardware
Die Beschaffung der ausgewählten Soft- und/oder Hardware im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Zur Klarstellung: Der Auftragnehmer übernimmt lediglich stellvertretend für den Auftraggeber die Bestellung der Produkte beim Hersteller oder Händler. Vertragspartner des Auftraggebers bezüglich der beschafften Produkte wird allein der jeweilige Verkäufer.
Die Unterstützung des Auftraggebers bei der individuellen Konfiguration beschaffter oder bereits vorhandener Software. Konfiguration im Sinne dieses Vertrages bedeutet das Einrichten von Software im Rahmen der von dem Softwarehersteller zugelassenen Möglichkeiten (Parametrisierung). Eine Änderung der Software erfolgt dabei nicht. Ebenso wenig erfolgt eine Entwicklung neuer Software.
Die Unterstützung des Auftraggebers bei der Einrichtung von Netzwerken.
Die Erledigung von Administrationsaufgaben. Administration in dem Sinne des Vertrages bedeutet dieHilfestellung bei der Verbesserung der Arbeitsweise von Software in Computersystemen und der Arbeitsweise von Computerprogrammen untereinander. Die Administrationsarbeit wird am System zunächst vor Ort vorgenommen.
Die Planung und Erstellung von Webseiten, Dokumentenvorlagen, Flyern, Logos etc., inklusive dafür notwendiger Bild- und Videobearbeitung sowie -erstellung.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen zu den Vereinbarungen im Beratungs- und Supportvertrag sowie diesen AGB, wobei er eine unterstützende und beratende Funktion hat. Sofern er Arbeiten für den Arbeitgeber erstellt und plant, bemüht er sich, dies entsprechend den Vorgaben des Arbeitgebers vorzunehmen.
2.4 Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten grundsätzlich keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei; er muss sich jedoch bei der Entwicklung und Konzeption der vertragsgegenständlichen Leistung eng mit der Geschäftsführung des Auftraggebers abstimmen. Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden. Auf besondere betriebliche Belange des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Tätigkeit muss der Auftragnehmer Rücksicht nehmen. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
2.5 Der Auftragnehmer ist nicht dazu berechtigt, den Auftraggeber zu vertreten. Er hat gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers sowie anderen Auftragnehmern kein Weisungsrecht.
2.6 Es gilt ausschließlich der Inhalt des Beratungs- und Supportvertrages sowie dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Vereinbarungen im Beratungs- und Supportvertrag sowie etwaige zusätzlich vereinbarte Leistungen nach den Vorgaben des Auftraggebers und selbst oder durch für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Zusätzliche Leistungen müssen schriftlich vereinbart werden, um Gegenstand des Beratungs- und Supportvertrages zu werden. Der Auftragnehmer schuldet das Bemühen um die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.
3.2 Der Auftragnehmer führt einen angemessenen Leistungsnachweis über die durchgeführten Tätigkeiten.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf seinen Webseiten sowie in Unternehmensdarstellungen (Print und Digital) zu nennen. Zu diesem Zweck räumt der Auftraggeber die in Ziffer 5 genannten Rechte an seinem Logo sowie an der Präsentation von Ausschnitten an Arbeiten, wie Screenshots der erstellen Arbeiten, ein.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in Ziffer 3.3 genannten Inhalte zu den dort genannten Zwecken auszuwerten, zu präsentieren und zu verwenden.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Dem Auftraggeber obliegt während der gesamten Dauer des Vertrages eine angemessene Mitwirkung. Zu den Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zählen insbesondere die Überlassung der erforderlichen Hardware und Software sowie die Unterstützung bei der Planung, der Konfigurierung und Administration.
4.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unaufgefordert rechtzeitig darauf hinweisen, wenn und soweit der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, die für die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer erforderlich ist, und er wird den Auftraggeber unaufgefordert rechtzeitig auf die Folgen einer unterbliebenen Mitwirkung hinweisen.
5 Rechteeinräumung
5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrecht an sämtlichen Arbeitsergebnissen und Designs, die im Rahmen dieses Vertrages erstellt wurden, in Objekt- und Quellcodeform sowie an ihren Inhalten, in ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Form sowie sämtlichen Vorstufen, nebst Dokumentation und sämtlichen Unterlagen, die sich auf die Entwicklungen beziehen, und allen bisherigen und künftigen Arbeitsergebnissen. Die gemäß Satz 1 dieser Ziffer 5.1 eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte erstrecken sich auf sämtliche bekannten Nutzungsarten, sie sind zeitlich, räumlich und sachlich nicht beschränkt und umfassen insbesondere das Recht der Verwertung, Übersetzung, Vervielfältigung, Verbreitung (online und offline), öffentlichen Zugänglichmachung, Speicherung auf jeder Form von Medium sowie das Recht der Überlassung und Unterlizenzierung der Entwicklungen und sämtlicher bisheriger und künftiger Arbeitsergebnisse an Dritte sowie der Bearbeitung und Änderung inkl. Nutzung und Vervielfältigung der dabei jeweils entstehenden Ergebnisse sowie deren entsprechende Verwertung, Übersetzung, Vervielfältigung, Verbreitung (online und offline), öffentlichen Zugänglichmachung, Speicherung auf jeder Form von Medium.
5.2 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das nicht ausschließliche (einfache), räumlich unbeschränkte Recht ein, das Logo und Marken des Auftragnehmers für die Dauer dieses Vertrages sowie Ausschnitte der für den Auftraggeber erstellten Arbeiten auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus gemäß den in Ziffer 3.3 und 3.4 genannten Zwecken zu nutzen.
6 Haftungsfreistellung
6.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte, einschließlich Behörden, gegen den Auftragnehmer wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die Verwendung und Bearbeitung von Unterlagen (wie beispielsweise Bilder und Videos), die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die der Auftragnehmer aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Auftraggeber entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche vom Auftragnehmer bleiben unberührt. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer tatsächlich geringere Kosten entstanden sind.
6.2 Die vorstehenden Pflichten gelten nur dann, soweit der Auftraggeber die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat, das heißt, er wissentlich oder willentlich oder die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
7 Leistung, Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren einvernehmlich Zeit, Ort und Umfang der Leistungserbringung.
7.2 Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer die im Beratungs- und Supportvertrag vereinbarte Vergütung. Im Übrigen werden die vom Auftragnehmer tatsächlich erbrachten Leistungen vergütet. Der Auftragnehmer weist den Zeitaufwand durch eine geeignete Aufstellung nach. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird auf Basis der aktuellen Preisliste des Auftraggebers abgerechnet.
Die Zahlung der Vergütung wird mit der Erbringung der Leistung fällig. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu entrichten.
Dies gilt nicht für die Vergütung von erbrachten Dauerleistungen wie beispielsweise der Administration von Systemen. Insofern erstellt der Auftragnehmer nachträglich kalendermonatliche Rechnungen. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzüge zu entrichten.
Hat der Auftraggeber nach Ablauf einer der oben genannten Fristen nicht geleistet, befindet er sich in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
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7.3 Reisen werden nur nach Absprache mit dem Auftraggeber unternommen. Erforderliche Reisekosten sind dem Auftragnehmer nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten, jedoch mit folgenden Einschränkungen:
Fahrten mit eigenem PKW bis EUR 0,30 je Kilometer
Mietwagen bis Mittelklasse inkl. Betankung
Bahnfahrten bis zum Normalpreis 2. Klasse
Flüge in der Economy Class
Übernachtungskosten nach Einzelnachweisen, jedoch nur – es sei denn, die Parteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart – bis zu EUR 150,00 pro Nacht und Person
Verpflegungsmehraufwendungen gemäß den steuerlichen Pauschbeträgen
Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
7.4 Reisezeiten sind dem Auftragnehmer mit 50% des Stundensatzes der Stundensatzgruppe der Preisliste, die dem Reisezweck zugrunde liegt, zu erstatten, jedoch nur für höchstens sechs (6) Stunden pro Reisetag. Arbeits- und Reisezeiten werden in Einheiten von 0,25 Stunden (d. h. 15 Minuten) berechnet. Angebrochene Einheiten werden als volle Einheiten berechnet.
7.5 Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8 Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Vertrag beginnt mit dem Tag seiner Unterzeichnung durch beide Parteien.
8.2 Ist ausschließlich die Beschaffung von Hardware und/oder Software Gegenstand dieses Vertrages, so endet der Vertrag mit Übermittlung der gewünschten Hardware und/oder Software und – sofern Vertragsgegenstand – dem Abschluss der Unterstützung bei der Konfiguration.
8.3 Im Übrigen läuft der Vertrag – soweit nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
8.4 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beendigung der Geschäftstätigkeit oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen eine der Parteien.
8.5 Nach Vertragsende ist der Auftraggeber zu keiner weiteren Vergütung verpflichtet, es sei denn es handelt sich um Beträge, die noch während des Bestehens des Vertrages angefallen sind und während der Vertragslaufzeit noch nicht abgerechnet wurden.
9 Haftung
9.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieses Vertrages sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Auftraggebers für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen von Ziffer 9.1 und 7.2 vorliegen.
9.4 Die Einschränkungen von Ziffer 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.6 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
9.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Schaden, der auf dem Verlust von Daten und/oder Programmen beruht, wenn es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
11 Geheimhaltung und Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Inhalte dieser Vereinbarung sowie alle Einzelheiten zu den Arbeitsergebnissen, streng vertraulich zu behandeln. Wissenschaftliche, insbesondere technische Veröffentlichungen, die die Arbeitsergebnisse betreffen, bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, der diese nur aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigern darf.
11.2 Soweit nicht gesetzlich oder durch Vorschriften der zuständigen nationalen oder überregionalen Aufsichtsorgane anderweitig vorgeschrieben, wird der Auftragnehmer alle Informationen/Daten, Produkte und Materialien vom Auftraggeber, lokalisierte Materialien, Dokumente und Unterlagen, die der Auftragnehmer im Laufe von Verhandlungen und/oder während der Dauer dieses Vertrages erwirbt und die sich auf den Auftraggeber beziehen (einschließlich aller geschützten Informationen/Daten über Geschäftsmethoden, Managementsysteme, Unternehmenspläne, Forschung oder Entwicklungsprojekte, Marketing- und Verkaufsdaten sowie sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die öffentlich nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind) (nachfolgend "Vertrauliche Informationen") geheim halten, und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers (und dann nur soweit erlaubt) für eigene Zwecke verwenden.
11.3 Bei der Wahrnehmung seiner Verpflichtungen hinsichtlich der vertraulichen Informationen wird der Auftragnehmer die gleiche Sorgfalt und Umsicht darauf verwenden, eine Veröffentlichung oder Verbreitung vertraulicher Informationen des Auftraggebers zu verhindern, die der Auftragnehmer bezüglich seiner eigenen vergleichbaren Informationen/Daten anwendet, deren Veröffentlichung, Offenlegung oder Verbreitung er nicht wünscht.
11.4 Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung gemäß dieser Ziffer 9 bestehen auch nach Kündigung dieses Vertrages fort und bleiben solange bestehen, bis die jeweiligen vertraulichen Informationen ohne Zutun des Auftragnehmers oder dessen Vertreter oder anderer nach diesem Vertrag zur Geheimhaltung verpflichteter Personen öffentlich bekannt werden.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts anwendbar.
12.2 Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen zu dem Beratungs- und Supportvertrag sowie diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Beratungs- und Supportvertrages und dieser AGB können ausschließlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis ebenso wenig wie Vereinbarungen per Fax.
12.3 Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Sitz des Auftragnehmers liegt.
Für Verträge mit Unternehmern gilt: Es wird vereinbart, dass für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Sitz des Auftragnehmers liegt.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.